inzident
Adjektiv:

Worttrennung:
in·zi·dent, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˌɪnt͡siˈdɛnt]
Bedeutungen:
[1] Geometrie: gemeinsame Punkte besitzend
[2] Mathematik, Graphentheorie:
ein Knoten ist inzident mit einer Kante: der Knoten liegt an wenigstens einem Ende der Kante
eine Kante ist inzident mit einem Knoten: die Kante hat den Knoten an einem ihrer Enden
[3] medizinische Statistik: in einem bestimmten Zeitraum neu erkrankt
[4] Recht: innerhalb der Prüfung einer bestimmten Rechtsfrage eine für die hauptsächliche Prüfung notwendige andere rechtliche Frage prüfend
[5] im Verlauf einer Angelegenheit nebenbei auffallend
Herkunft:
lateinisch: incidens, Partizip Präsens von incidere = hineinfallen, aus in = in, auf und cadere = fallen
Beispiele:
[2] Ein Dreieck bildet einen einfachen Graphen aus drei Knoten (den Eckpunkten) und drei Kanten (den Dreieckseiten). In der üblichen Bezeichnungsweise benennt man die Ecken mit A, B und C und die Seiten mit a, b, und c, und zwar in der Weise, dass eine Seite mit entsprechendem Kleinbuchstaben gerade der Ecke mit entsprechendem Großbuchstaben gegenüberliegt. Deshalb gilt:
  • A ist inzident mit b und c
  • B ist inzident mit a und c
  • C ist inzident mit a und b
  • a ist inzident mit B und C
  • b ist inzident mit A und C
  • c ist inzident mit A und B
Außer diesen bestehen keine weiteren Inzidenzbeziehungen.
[2] Wenn ein Knoten mit einer Kante inzident ist, ist auch diese Kante mit diesem Knoten inzident. Umgekehrt genauso. Die Inzidenzrelation ist also eine symmetrische Relation auf der Menge der Kanten und Knoten.
[2] Betrachten wir ein Rad mit n Speichen abstrahierend als einen Graphen. Er besitzt n+1 Knoten, nämlich die Nabe und n Speichenenden auf dem Reifen. Er besitzt 2n Kanten, nämlich die n Speichen sowie n Reifenbögen zwischen je zwei nebeneinander liegenden Speichenenden. Kein Reifenbogen ist inzident mit der Nabe, die Nabe ist inzident mit allen Speichen.
[4] Inzidente Normenkontrollklage (auch konkrete Normenkontrolle genannt): Bei dieser Klage wird für eine andere, bei einem Instanzgericht anhängigen Klage die Übereinstimmung eines Gesetzes mit der Verfassung überprüft.
[4] Ist nach der Strafbarkeit des Haupttäters nicht gefragt, so ist bei der Prüfung der Strafbarkeit eines Teilnehmers das Vorliegen einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat inzident zu prüfen.



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