jemandem Rede und Antwort stehen
Redewendung: Worttrennung:
je·man·dem Re·de und Ant·wort ste·hen
Aussprache:
IPA [ˌjeːmandəm ˈʁeːdə ʊnt ˈantvɔʁt ˌʃteːən]
Bedeutungen:
[1] jemandem ausführlich Auskünfte über etwas geben, die Gründe für etwas darlegen; vor jemandem Rechenschaft ablegen
Herkunft:
Die Redewendung bezieht sich auf die Rede (im Stehen) bei altdeutschen Gerichtsverfahren.
Gegenwörter:
[1] jemanden zur Rede stellen
Beispiele:
[1] „Der 50-Jährige hatte bereits dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags Rede und Antwort gestanden.



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