juridisch
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- ju·ri·disch, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [juˈʁiːdɪʃ]
- [1] österreichisch: rechtlich, gesetzlich, juristisch
- [2] die moralisch-sittliche Herleitung des Rechtes betreffend
- [1] Gesetze gelten sowohl für natürliche als auch für juridische Personen.
- [2] „Während die Gesetze der Freiheit in der Individualethik auch die Bestimmungsgründe der individuellen Maximenbildung regeln, beziehen sie sich im Bereich der juridisch-politischen Ethik bloß auf äußere Handlungen.“
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