juristisch
Adjektiv:

Worttrennung:
ju·ris·tisch, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [juˈʁɪstɪʃ]
Bedeutungen:
[1] die Rechtswissenschaft betreffend
Herkunft:
Ableitung des Adjektivs zum Substantiv Jurist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -isch
Beispiele:
[1] Die juristische Fakultät der Universität ist landesweit angesehen.
[1] „Die Sache ist juristisch heikel.“
[1] „Ohnehin sei juristische Forschung, wie sie jetzt in Kooperation mit den russischen Strafrechtlern erfolgt […], keine Selbstverständlichkeit, so der Potsdamer Rechtswissenschaftler.“
Übersetzungen:


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