konkludent
Adjektiv:

Worttrennung:
kon·klu·dent, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [kɔŋkluˈdɛnt], [kɔnkluˈdɛnt]
Bedeutungen:
[1] Recht: aus dem Verhalten einer Person schlüssig ableitbar; sich zwingend ergebend
Herkunft:
von lateinisch concludereeinschließen, abschließen“, übertragen zusammenfassen, logisch folgern
Synonyme:
[1] schlüssig
Gegenwörter:
[1] ausdrücklich, explizit
Beispiele:
[1] Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. D.h. die Willenserklärung wird aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.
[1] Z. B. gibt man durch das Einsteigen in eine Straßenbahn konkludent eine Willenserklärung ab, mit der das vom Verkehrsunternehmen durch Bereitstellung der Straßenbahn konkludent abgegebene Angebot angenommen wird.
[1] „Stillschweigend durch konkludente Handlungen wird ein Vertrag gemäß § 863 ABGB. nur dann abgeschlossen, wenn mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund, daran zu zweifeln, übrigbleibt.“
Übersetzungen:


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