konkludent
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- kon·klu·dent, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [kɔŋkluˈdɛnt], [kɔnkluˈdɛnt]
- [1] Recht: aus dem Verhalten einer Person schlüssig ableitbar; sich zwingend ergebend
- von lateinisch concludere „einschließen, abschließen“, übertragen zusammenfassen, logisch folgern
- [1] schlüssig
- [1] ausdrücklich, explizit
- [1] Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. D.h. die Willenserklärung wird aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.
- [1] Z. B. gibt man durch das Einsteigen in eine Straßenbahn konkludent eine Willenserklärung ab, mit der das vom Verkehrsunternehmen durch Bereitstellung der Straßenbahn konkludent abgegebene Angebot angenommen wird.
- [1] „Stillschweigend durch konkludente Handlungen wird ein Vertrag gemäß § 863 ABGB. nur dann abgeschlossen, wenn mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund, daran zu zweifeln, übrigbleibt.“
- englisch: [1] conclusive, implied
- französisch: [1] sous-entendu
- italienisch: [1] conclusivo, concludente
- russisch: [1] конклюде́нтный
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