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Verb:

Flexion

Worttrennung:
kon·sul·tie·ren, Präteritum: kon·sul·tier·te, Partizip II: kon·sul·tiert
Aussprache:
IPA [kɔnzʊlˈtiːʁən]
Bedeutungen:
[1] transitiv: zu Rate ziehen, zurückgreifen auf
[2] besonders Politik: mit einem Partner oder einem Kontrahenten beratende Gespräche führen
Herkunft:
Lehnwort zum lateinischen Verb consultare „um Rat fragen, überlegen“, das eine Intensivbildung zum Verb consulere „sich beraten“ darstellt.
Beispiele:
[1] Für weitere Informationen konsultieren Sie ein Wörterbuch.
[1] „Die FMA hat die zuständigen Behörden des anderen betroffenen Mitgliedstaates zu konsultieren, bevor einer Wertpapierfirma die Zulassung erteilt wird, die …“
[2] Holstein, sofort alarmiert, war entschlossen, England und Frankreich daran zu hindern, greifbare koloniale Gewinne zu erzielen, ohne Deutschland zu konsultieren und seine Interessen in Betracht zu ziehen.
[2] Der linksliberale Politiker konsultierte am Donnerstag zunächst mit der linken Partei SEL und der separatistischen Lega Nord.
Übersetzungen:


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