kundmachen
Verb:

Worttrennung:
kund·ma·chen, Präteritum: mach·te kund, Partizip II: kund·ge·macht
Aussprache:
IPA [ˈkʊntˌmaxn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv, österreichische Amtssprache, sonst gehoben: öffentlich bekanntgeben
Herkunft:
Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Adverb kund und dem Verb machen
Synonyme:
[1] abgeben, ausrufen, avisieren, bekannt geben, deklarieren, kundgeben, proklamieren, publik machen, übermitteln, verkünden, verlautbaren
Beispiele:
[1] Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen.
[1] Mit BGBl. II Nr. 10/2015 wurde die Verpackungsabgrenzungs-Verordnung kundgemacht.
[1] Es wird hiermit kundgemacht, dass am Donnerstag, den 26. April 2018 um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Prutz eine öffentliche Gemeinderatssitzung stattfindet.
[1] Wird nur eine berufliche Anschrift, d. h. die Anschrift der beruflichen Niederlassung bzw. des Hauptsitzes kundgemacht, bedarf es keiner Bezeichnung als „berufliche Niederlassung“ oder „Hauptsitz“.
[1] Am 23. Januar 1921 wurde dem damals in Wersau tätigen Polizeidiener für eine Mark der Auftrag erteilt, allen Wersauer Einwohnern mit der Ortsschelle kundzumachen, dass der Männergesangverein wiederbelebt werden soll.
Übersetzungen:


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