kundmachen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- kund·ma·chen, Präteritum: mach·te kund, Partizip II: kund·ge·macht
Aussprache:
- IPA [ˈkʊntˌmaxn̩]
- [1] transitiv, österreichische Amtssprache, sonst gehoben: öffentlich bekanntgeben
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Adverb kund und dem Verb machen
- [1] abgeben, ausrufen, avisieren, bekannt geben, deklarieren, kundgeben, proklamieren, publik machen, übermitteln, verkünden, verlautbaren
- [1] Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen.
- [1] Mit BGBl. II Nr. 10/2015 wurde die Verpackungsabgrenzungs-Verordnung kundgemacht.
- [1] Es wird hiermit kundgemacht, dass am Donnerstag, den 26. April 2018 um 19:00 Uhr im Gemeindeamt Prutz eine öffentliche Gemeinderatssitzung stattfindet.
- [1] Wird nur eine berufliche Anschrift, d. h. die Anschrift der beruflichen Niederlassung bzw. des Hauptsitzes kundgemacht, bedarf es keiner Bezeichnung als „berufliche Niederlassung“ oder „Hauptsitz“.
- [1] Am 23. Januar 1921 wurde dem damals in Wersau tätigen Polizeidiener für eine Mark der Auftrag erteilt, allen Wersauer Einwohnern mit der Ortsschelle kundzumachen, dass der Männergesangverein wiederbelebt werden soll.
- englisch: [1] announce, make public
- französisch: [1] publier, annoncer, faire connaître
- italienisch: [1] annunciare, comunicare
- russisch: [1] объявлять
- spanisch: [1] anunciar, proclamar
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