Verb: Worttrennung:
- le·gi·ti·mie·ren , Präteritum: le·gi·ti·mier·te , Partizip II: le·gi·ti·miert
Aussprache:
- IPA [leɡitiˈmiːʁən]
- [1] rechtlich anerkennen, als rechtens erklären
- [2] jemanden mit gewissen Rechten ausstatten
- [3] reflexiv: sich ausweisen, seine Identität (und sein Recht auf Anwesenheit) nachweisen
- unter Einfluss von französisch légitimer aus dem spätlateinischen Verb legitimare „rechtlich anerkennen“.
- Ableitung von legitim mit dem Ableitungsmorphem ier(en)
- [1] anerkennen
- [2] befugen, berechtigen
- [3] sich ausweisen, identifizieren
- [1] delegitimieren
- [1] Das Vorgehen wurde nachträglich legitimiert.
- [1] „Der Princeps musste Sorge tragen, die politischen Verhältnisse zu konsolidieren, mit derer Hilfe er seine Machtposition legitimieren konnte.“
- [2] Er war legitimiert, als Schiedsrichter einzuschreiten.
- [2] Sie ist legitimiert, ein Rezept auszustellen.
- [3] Am Eingang zum Gerichtssaal musste sie sich legitimieren.
- [3] Nachdem er sich legitimiert hatte, durfte er passieren.
- [3] „Sie müssen sich legitimieren, um die Sperrzone zu passieren.“
- englisch: [1] legatimize; [2] entitle; [3] identify
- italienisch: [1] legitimare; [2] autorizzare; [3] dimostrare la propria identità
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