Adjektiv: Worttrennung:
- münd·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈmʏntˌlɪç]
- [1] in gesprochener Form
- [1] schriftlich
- [1] Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.
- [1] „Nach einer intensiven mündlichen Phase der Meinungsbildung zu verschiedenen Fragen des Lernens und der Schule konfrontierte die Versuchsleiterin die Klassen mit ihrer Meinung zur Schulpflicht…“
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