müssen
Verb:

Worttrennung:
müs·sen, Präteritum: muss·te, Partizip II: ge·musst
Aussprache:
IPA [ˈmʏsn̩]
Bedeutungen:
[1] mit stärkstem Zwang: unausweichlich gezwungen sein, etwas zu tun oder zu erleiden
[2] ‚irgendwohin müssen‘: es ist notwendig, an diesen Ort zu gelangen
[3] umgangssprachlich: den Drang zu einem Toilettenbesuch verspüren
[4] zum Ausdruck einer Vermutung oder Schlussfolgerung
[5] ganz ohne Zwang: einem Vorhaben im Wege stehen und das Recht haben, es zuzulassen oder zu verhindern; eine Voraussetzung für etwas anderes (nicht notwendig Genanntes) sein
Herkunft:
von mittelhochdeutsch müezen und althochdeutsch muozan; daher eigentlich müßen, dessen Formen noch bis ins 17. Jahrhundert verwendet wurden, verwandt mit englisch must „müssen“ (aus moste,Präteritum von altenglisch motan „können, müssen“), niederländisch moeten „müssen“, dänisch/norwegisch måtte „können, müssen“, schwedisch måste „müssen“, gotisch ga-motan „Raum finden, Erlaubnis haben“. Das Wort steht im Ablaut zu der Sippe von messen (vergleiche gotisch gamotan)..Aus einer PIE-Wurzel *med- und vergleiche: Medizin, medizinisch, Medikation und auch Medikament
Synonyme:
[1] notwendig sein, für nötig halten, verpflichtet sein
Gegenwörter:
[1] dürfen
Beispiele:
[1] Jeder Mensch muss sterben.
[1] Der Mensch muss sein Gehirn gebrauchen, sonst verblödet er.
[1] Er hat es gegen seine Überzeugung getan; doch nach dem ausdrücklichen Befehl hat er es tun müssen.
[1] „Ich habe es nicht müssen, aber ich habe es getan: …“
[2] Ich muss weg.
[2] Nächsten Montag muss ich für ein Seminar nach Düsseldorf.
[3] Mami, ich muss mal!
[4] Da alle Nachbarn im Urlaub sind, müssen die matschigen Fußabdrücke vom Briefträger kommen.
[4] „Das Bungeespringen, das zutreffender ‚Bungeefallen’ heißen müsste, stellt eine Steigerung des beschriebenen Fallerlebens dar.“
[4] Du musst Annekes Schwester sein; ich habe schon viel von dir gehört.
[5] Die zweite Kammer muss diesem Gesetz noch zustimmen. – Bedeutung: Dieses vom Parlament beschlossene Gesetz bedarf der Zustimmung der zweiten Kammer (des Oberhauses, des Senats, des Bundesrates), bevor das Staatsoberhaupt es unterzeichnen darf.
[5] „Vier Bieter bekommen Einblick in die Bücher der Landesbank. Sie müssen bis Mitte Februar Angebote abgeben.“
(Bedeutung: Sie müssen gar nichts, dürfen aber nur bis Mitte Februar.)
Übersetzungen:


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