misshandeln
Verb:

Flexion

Worttrennung:
miss·han·deln, Präteritum: miss·han·del·te, Partizip II: miss·han·delt
Aussprache:
IPA [ˌmɪsˈhandl̩n]
Bedeutungen:
[1] transitiv: jemanden mutwillig seelisch oder körperlich heftig verletzen
Herkunft:
etymologisch: von mittelhochdeutsch missehandeln
strukturell: Derivation (Ableitung) des Verbs handeln mit dem Präfix miss-
Beispiele:
[1] „Jeder kann in Ägypten ohne Grund verhaftet, misshandelt und beliebig lange hinter Gitter kommen.“
[1] „Die beiden Pflegeeltern der toten Anna aus Bad Honnef haben gestanden, die Neunjährige misshandelt zu haben - als "Erziehungsmaßnahme".“
[1] Doch auch angenommen, der Bauer hätte das Opossum über der That ertappt? dann spornt ihn sein Aerger an, das arme Thier mit Fußtritten zu mißhandeln.
[1] „Er stellte sicher - oder auch nicht -, dass der Schiffsarzt seine Pflicht tat und dass Matrosen und Offiziere die Gefangenen nicht misshandelten.“
Übersetzungen:


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