nachweisbar
Adjektiv:

Worttrennung:
nach·weis·bar, Komparativ: nach·weis·ba·rer, Superlativ: am nach·weis·bars·ten
Aussprache:
IPA [ˈnaːxvaɪ̯sˌbaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] sich nachweisen lassend
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs nachweisen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -bar
Beispiele:
[1] „Die im Raum der Prignitz nachweisbaren Völker scheinen wenigstens zeitweise mit den Lutizen in einem politischen oder kultischen Verband gestanden zu haben, worauf vereinzelte Nachrichten deuten.“
Übersetzungen:


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