nichtig
Adjektiv:

Worttrennung:
nich·tig, Komparativ: nich·ti·ger, Superlativ: nich·tigs·ten
Aussprache:
IPA [ˈnɪçtɪç], [ˈnɪçtɪk]
Bedeutungen:
[1] unbedeutend, bedeutungslos
[2] ungültig
Herkunft:
Ableitung zu nicht mit dem Suffix (Derivatem) -ig
Synonyme:
[1] bedeutungslos, unbedeutend, unwichtig
[2] hinfällig, rechtsungültig, ungültig
Beispiele:
[1] „Das Opfer wurde aus nichtigem Anlass umgebracht“
[2] „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.
Übersetzungen:


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