normwidrig
Adjektiv:

Worttrennung:
norm·wid·rig, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈnɔʁmˌviːdʁɪç], [ˈnɔʁmˌviːdʁɪk]
Bedeutungen:
[1] nicht der Norm entsprechend; von der Norm abweichend
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Substantiv Norm und dem Adjektiv widrig
Gegenwörter:
[1] normgerecht
Beispiele:
[1] „Ein Verstoß gegen die in § 4 Abs 5 ImmMV vorgesehene Befristung für Alleinvermittlungsaufträge bewirkt nur Teilnichtigkeit hinsichtlich der normwidrig länger vereinbarten Bindungsfrist.“
[1] „Von der Absicht der Verwaltungsstrafbehörde darf nur dann abgegangen werden, wenn die Administrativbehörde sich auf Grund eines einwandfrei durchgeführten Ermittlungsverfahrens ein eigenes Urteil über die Zurechnungsfähigkeit des Bfrs im Tatzeitpunkt bzw darüber gebildet hat, ob dem Bfr sein normwidriges Verhalten zur Last fällt.“



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