Substantiv, m: Worttrennung:
- No·tar, Plural: No·ta·re
Aussprache:
- IPA [noˈtaːɐ̯]
- [1] unparteiischer Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet und Unterschriften beglaubigt
- mittelhochdeutsch noder, notære, notarje, althochdeutsch notāri, im 10. Jahrhundert von lateinisch notarius „Schreiber, Sekretär, Geschwindschreiber“ entlehnt
- [1] Den Kaufvertrag für das Haus unterschreibt der Käufer beim Notar.
- [1] Tante Erna hat ihr Testament beim Notar hinterlegt.
- [1] „Das Guinness Buch der Rekorde wird den von einem Notar beglaubigten Weltrekordversuch aus Bremerhaven nun prüfen.“
- [1] „Ein reicher Notar aus Nantes kaufte alles auf und vermietete das Café wieder an meine Großmutter.“
- englisch: [1] notary
- französisch: [1] notaire m
- italienisch: [1] notaio m
- portugiesisch: [1] nótario m
- spanisch: [1] notario m
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