null und nichtig
Adverb, Wortverbindung: Worttrennung:
null und nich·tig
Aussprache:
IPA [ˈnʊl ʔʊnt ˈnɪçtɪç]
Bedeutungen:
[1] emotional verstärkend: (rechtlich) gänzlich ungültig
Herkunft:
Das Adjektiv null kommt in der deutschen Rechtssprache seit dem 16. Jahrhundert vor. Die damit gebildete stabreimende Zwillingsformel null und nichtig entstammt ebenfalls der Rechtssprache und ist seit 1522 bekannt.
Beispiele:
[1] Damit sind alle getroffenen Vereinbarungen null und nichtig.
[1] „Jetzt erst erschien ihm ihre Ehe wirklich null und nichtig.
[1] „Die DNVP forderte die Regierung auf, den Versailler Vertrag für null und nichtig zu erklären.“
Übersetzungen:


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