null und nichtig
Adverb, Wortverbindung: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adverb, Wortverbindung: Worttrennung:
- null und nich·tig
Aussprache:
- IPA [ˈnʊl ʔʊnt ˈnɪçtɪç]
- [1] emotional verstärkend: (rechtlich) gänzlich ungültig
- Das Adjektiv null kommt in der deutschen Rechtssprache seit dem 16. Jahrhundert vor. Die damit gebildete stabreimende Zwillingsformel null und nichtig entstammt ebenfalls der Rechtssprache und ist seit 1522 bekannt.
- [1] Damit sind alle getroffenen Vereinbarungen null und nichtig.
- [1] „Jetzt erst erschien ihm ihre Ehe wirklich null und nichtig.“
- [1] „Die DNVP forderte die Regierung auf, den Versailler Vertrag für null und nichtig zu erklären.“
- englisch: [1] null and void
- französisch: [1] nul et non avenu m / nulle et non avenue f
- italienisch: [1] nullo e non avvenuto m / nulla e non avvenuta f
- spanisch: [1] je nach Kontext: nulo y inválido m / nula y inválida f, nulo y sin efecto m / nula y sin efecto f, nulo y sin valor m / nula y sin valor f
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