Oberst
Substantiv, m:

Worttrennung:
Oberst, Plural 1: Obers·te, Plural 2: Obers·ten
Aussprache:
IPA [ˈoːbɐst]
Bedeutungen:
[1] Militär, kein Plural: Dienstgrad eines Soldaten zwischen dem Oberstleutnant und Brigadegeneral, höchster Dienstrang der Stabsoffiziere
[2] Person, die den Dienstgrad eines Obersts innehat
Herkunft:
Der Begriff ist eine Verkürzung aus der Oberste und er wird seit dem 16. Jahrhundert hauptsächlich im militärischen Kontext verwendet
Synonyme:
[1, 2] veraltet: Obrist
Beispiele:
[2] Der Oberst befahl ihm, zehn Liegestütze zu machen.
[2] „Meine Befürchtungen verstärkten sich, als ich bemerkte, daß uns der Oberst recht brummig empfing.“
[2] „Schließlich begannen die Obersten zu zählen.“
Übersetzungen:


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