peinlich
Adjektiv:

Worttrennung:
pein·lich, Komparativ: pein·li·cher, Superlativ: am pein·lichs·ten
Aussprache:
IPA [ˈpaɪ̯nˌlɪç]
Bedeutungen:
[1] beschämend, unangenehm
[2] veraltet in der Rechtssprache: Körperstrafen, speziell die Folter betreffend
[3] adverbieller Gebrauch: sehr genau, pedantisch
Herkunft:
im 12. Jahrhundert von mittelhochdeutsch pīnlich (schmerzlich, Pein bereitend), einer Ableitung zu mittelhochdeutsch pīn(e), althochdeutsch pīn, das seinerseits vom spätlateinischen pēna (Höllenstrafe), lateinischen poena (Buße, Strafe) entlehnt ist. Die lateinische Form geht wiederum auf das gleichbedeutende griechische ποινή (Sühne, Strafe, Rache) zurück.
Synonyme:
[1] blamabel
[3] gewissenhaft
Beispiele:
[1] Es war ihm furchtbar peinlich, dass er seinen Geldbeutel verloren hatte.
[1] „Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“
[2] „Die peinlich frag soll nach gelegenheit des argwons der person viel, oft oder wenig, hart oder linder … fürgenommen werden.“ (aus einem Gerichtsbuch von 1572)
[3] Sie achtete stets peinlich genau auf den richtigen Sitz ihrer Frisur.
Übersetzungen:


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