pfänden
Verb:

Flexion

Worttrennung:
pfän·den, Präteritum: pfän·de·te, Partizip II: ge·pfän·det
Aussprache:
IPA [ˈp͡fɛndn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: als Sicherheit für eine ausstehende Schuld in Gewahrsam nehmen
Herkunft:
Konversion des Substantivs Pfand zum Verb
Beispiele:
[1] „Allerdings erst, als ein Gerichtsvollzieher damit gedroht hatte, einen Jet zu pfänden.“
[1] „Eine Forderung, für die auf einem Bauwerke ein vertragsmäßiges Pfandrecht durch Urkundenhinterlegung begründet wurde, ist nach § 294 EO zu pfänden; eine Urkundenhinterlegung zur Begründung des zwangsweisen Pfandrechtes an dieser Forderung findet nicht statt.“
[1] „Weigert sich der Gerichtsvollzieher, eine bestimmte Sache beim Schuldner zu pfänden, so kann der Gläubiger Erinnerung bei Gericht einlegen.“
Übersetzungen:


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