querlegen
Verb:

Worttrennung:
quer·le·gen, Präteritum: leg·te quer, Partizip II: quer·ge·legt
Aussprache:
IPA [ˈkveːɐ̯ˌleːɡn̩], [ˈkveːɐ̯ˌleːɡŋ̩]
Bedeutungen:
[1] reflexiv; umgangssprachlich: sich gegen jemandes Absichten auflehnen, diesen Widerstand entgegensetzen; für etwas nicht zugänglich sein, sich etwas gegenüber verschließen; sich einer Unternehmung nicht anschließen, sich an etwas nicht beteiligen
Herkunft:
Ableitung eines Partikelverbs zum Verb legen mit dem Präverb (Verbpartikel, Verbzusatz) quer
Synonyme:
[1] querstellen
Beispiele:
[1] „Ihr Vater hatte inzwischen auch die Erfolglosigkeit seiner Bemühungen eingesehen und legte sich nicht mehr quer.
[1] „In einem nächsten Schritt galt es, so die Rahmenbedingungen es zuließen und Beteiligte sich nicht querlegten, Elemente guter Nachbarschaft zusammenzufügen.“
Übersetzungen:


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