quittieren
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- quit·tie·ren, Präteritum: quit·tier·te, Partizip II: quit·tiert
Aussprache:
- IPA [kvɪˈtiːʁən]
- [1] transitiv: einen Empfangsbeleg (Quittung) unterschreiben
- [2] transitiv; etwas mit etwas quittieren: eine bestimmte Reaktion auf etwas zeigen
- [3] transitiv; veraltend; auch übertragen: den Dienst kündigen; ein (offizielles) Amt niederlegen
- zunächst ab dem 14. Jahrhundert in Bedeutung [3] zu mittelhochdeutsch quīt „frei machen“ (beeinflusst durch französisch quitter „verlassen“ zu gleichbedeutend lateinisch quietare), seit dem 15. Jahrhundert in der Kaufmannsprache auch in der heute gängigeren Bedeutung [1]
- [1] bestätigen
- [2] antworten
- [3] kündigen
- [3] eintreten
- [1] Mit seiner Unterschrift quittierte er den Erhalt der vereinbarten Miete.
- [2] Seine naive Frage quittierte sie mit einem Lächeln.
- [2] „Kommentare zu den Ereignissen auf der Straße quittierte sie mit Schweigen.“
- [3] Von der Routine angewidert entschloss er sich spontan, den Dienst zu quittieren.
- [3] Die Drosselklappe kann sich verklemmen und der Motor daraufhin den Dienst quittieren. (Internetbeleg)
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