rechtfertigen
Verb:

Worttrennung:
recht·fer·ti·gen, Präteritum: recht·fer·tig·te, Partizip II: ge·recht·fer·tigt
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçtˌfɛʁtɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] begründen, darlegen, warum etwas so, wie es ist, richtig sei
[2] Grund genug sein für etwas
[3] reflexiv: begründen, darlegen, warum man selbst eine bestimmte Entscheidung getroffen oder eine bestimmte Handlung vollzogen oder unterlassen hat
[4] Recht: den Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts begründen; eine tatbestandsmäßige Straftat ausnahmsweise durch deren Rechtfertigungsgrund rechtmäßig stellen
Herkunft:
In der Bedeutung „(sich) vom Verdacht befreien, (sich) verantworten“ abgeleitet aus dem mittelhochdeutschen rehtvertigen, rehtvertic, rechtfertig sowie fertig.
Beispiele:
[1] Die getroffenen Entscheidungen sollten wenigstens im Nachhinein gerechtfertigt werden.
[2] Die großartige Aussicht rechtfertigt die Mühen des Aufstiegs.
[3] Er denkt nicht im Traum daran, sich für seine Taten zu rechtfertigen.
[4] „Bei Ungleichbehandlungen geringer Intensität versteht das BVerfG das Gleichheitsgebot als Willkürverbot, beschränkt die Rechtfertigungsprüfung auf eine Evidenzkontrolle und akzeptiert eine Ungleichbehandlung schon dann als willkürfrei und gerechtfertigt, wenn sich nur irgendein sachlicher Grund zu ihren Gunsten anführen läßt.“
[4] „§ 127 I StPO rechtfertigt Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen oder weniger einschneidende Maßnahmen, wie etwa die Wegnahme des Personalausweises oder des Zündschlüssels zum Kraftfahrzeug (OLG Saarbrücken NJW 59, 1190, 1191).“
Übersetzungen:


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