rechtsfähig
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- rechts·fä·hig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈʁɛçt͡sˌfɛːɪç], [ˈʁɛçt͡sˌfɛːɪk]
- [1] in der Lage, Rechte und Pflichten wahrzunehmen
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Recht und dem Adjektiv fähig mit dem Fugenelement -s
- [1] „Jedermann hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.“
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