schelten
Verb:

Worttrennung:
schel·ten, Präteritum: schalt, Partizip II: ge·schol·ten
Aussprache:
IPA [ˈʃɛltn̩]
Bedeutungen:
[1] intransitiv, gehoben: schimpfen
[2] transitiv, gehoben: ausschimpfen, schmähen
[3] transitiv, gehoben, herabsetzend: jemanden als etwas bezeichnen
[4] gehoben: tadeln, Kritik üben
[5] veraltet: fluchen, lästern
[6] veraltet: jemanden mit einem Spottnamen belegen
[7] veraltet, mit doppeltem Akkusativ oder mit für: jemandem einen ehrenwerten Titel verleihen, um damit auszudrücken, dass dies eigentlich unverdient ist
[8] veraltet, reflexiv: sich mit jemandem zanken
[9] Rechtssprache, veraltet: anklagen
[10] Rechtssprache, veraltet: einen unredlichen Handwerker aus der Innung ausschließen und durch Treibebriefe von Ort zu Ort verfolgen
[11] Rechtssprache, veraltet: jemanden für unehrlich erklären, bescholten machen
[12] Rechtssprache, veraltet, in Verbindung mit los oder quitt: jemanden von einer Strafe freisprechen
Herkunft:
Das Verb stammt vom althochdeutschen skeltan, dem mittelhochdeutschen schelten oder schelden (schmähen, tadeln, beschimpfen) und dem altniederfränkischen skeldan ab. Zusammen mit dem mittelniederdeutschen schelden, dem mittelniederländischen scelden und dem niederländischen schelden gehen diese Formen auf eine Dentalerweiterung des indoeuropäischen *skel-, das eine s-Variante der indoeuropäischen Wurzel *kel(ɘ)- (rufen, lärmen) darstellen kann.
Synonyme:
[1] schimpfen, tadeln
[2] umgangssprachlich: anmeckern, anfurzen
[4] kritisieren
[8] streiten, zanken, zoffen
[11] beschelten
Gegenwörter:
[4] loben
Beispiele:
[1] Arnd schalt, weil niemand ihm zu Hilfe eilte, als er in die Baugrube gefallen war.
[2] Ich schelte ihn nicht, obwohl er meinen Spitzer verloren hat.
[3] Sie schalt ihn einen Dummkopf.
[4] Du musst nicht immer so vieles schelten.
[4] Dass wir schelten, heißt nur, dass wir die reine Wahrheit sagen.
[4] „Manchmal klopfte ihr Herz sogar in Erwartung des Postboten. Doch dann schalt sie sich.“
[5] Zu schelten und zu sakramentieren wurde nicht allein mit einer hohen Geldstrafe bestraft, sondern an Leib und Gut.
[6] Wer ein Kind eine Mähre schilt, schlägt seinem Vater aufs Ohr.
[7] Man schilt ihn einen „redlichen Mann“.
[7] Du lässt dich für einen Wohltäter schelten.
[8] Er schilt sich wieder einmal mit Johann.
[11] Der flüchtige Verbrecher wurde gescholten.
[12] Ich schelte ihn von seiner Schuld quitt.
Übersetzungen:


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