Schuldhaft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schuld·haft, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʃʊltˌhaft]
Bedeutungen:
[1] Rechtswesen, historisch: Haft für säumige Schuldner, Mittel zur Erzwingung einer urteilmäßigen Leistung, das dem heutigen „offenen Strafvollzug“ ähnlich ausgestaltet war
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Haft
Synonyme:
[1] Personalarrest
Gegenwörter:
[1] Strafhaft
Beispiele:
[1] Die Schuldhaft galt als eine besondere Schande.



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