schuldig
Adjektiv:

Worttrennung:
schul·dig, Komparativ: schul·di·ger, Superlativ: am schul·digs·ten
Aussprache:
IPA [ˈʃʊldɪç], [ˈʃʊldɪk]
Bedeutungen:
[1] für etwas die Schuld tragend
[2] gegenüber jemandem zu etwas verpflichtet
[3] jemandem zwingend entgegenzubringen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Substantiv Schuld mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ig
Gegenwörter:
[1] unschuldig
Beispiele:
[1] Der Angeklagte ist schuldig.
[2] Er ist mir noch 20 Euro schuldig.
[2] Du bist mir noch eine Erklärung schuldig!
[3] „Sag deinem Hauptmann: Vor Ihro Kaiserliche Majestät hab’ ich, wie immer, schuldigen Respect. Er aber, sag’s ihm, er kann mich … “
Übersetzungen:


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