sistieren
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- sis·tie·ren, Präteritum: sis·tier·te, Partizip II: sis·tiert
Aussprache:
- IPA [zɪsˈtiːʁən]
- [1] unterbrechen, auch: hemmen oder aufhalten
- [2] besonders in der Rechtswissenschaft: Verfahren aufheben, einstellen
- [3] zur Feststellung der Personalien zur Polizeiwache bringen
- [4] Personen zur mündlichen Verhandlung mitbringt, durch eine Partei selbst (also ungeladen) stellen
- von lateinisch sistere „anhalten, stehen“
[ Quellen fehlen]
- [1] Musik und Tanz wurde eingestellt, das Karneval verboten, das Schauspiel sistiert, und das vierzigstündige Gebet angeordnet.
- [1] Nach dem Eingriff sistierte die Blutung.
- [2] Der Prozess muss sistiert werden.
- [3] Ebenso ist der durch eine Straftat Verletzte berechtigt, von jedem dabei Anwesenden die Nennung seines Namens zu verlangen und den sich etwa Weigernden polizeilich sistieren zu lassen.
- [4] [Zeugen oder Sachverständige] Diese können nur durch die Parteien in der Verhandlung sistiert werden; ihr Erscheinen kann die Einigungsstelle also nicht erzwingen.
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