sistieren
Verb:

Worttrennung:
sis·tie·ren, Präteritum: sis·tier·te, Partizip II: sis·tiert
Aussprache:
IPA [zɪsˈtiːʁən]
Bedeutungen:
[1] unterbrechen, auch: hemmen oder aufhalten
[2] besonders in der Rechtswissenschaft: Verfahren aufheben, einstellen
[3] zur Feststellung der Personalien zur Polizeiwache bringen
[4] Personen zur mündlichen Verhandlung mitbringt, durch eine Partei selbst (also ungeladen) stellen
Herkunft:
von lateinisch sistere „anhalten, stehen“[Quellen fehlen]
Beispiele:
[1] Musik und Tanz wurde eingestellt, das Karneval verboten, das Schauspiel sistiert, und das vierzigstündige Gebet angeordnet.
[1] Nach dem Eingriff sistierte die Blutung.
[2] Der Prozess muss sistiert werden.
[3] Ebenso ist der durch eine Straftat Verletzte berechtigt, von jedem dabei Anwesenden die Nennung seines Namens zu verlangen und den sich etwa Weigernden polizeilich sistieren zu lassen.
[4] [Zeugen oder Sachverständige] Diese können nur durch die Parteien in der Verhandlung sistiert werden; ihr Erscheinen kann die Einigungsstelle also nicht erzwingen.



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