sittenwidrig
Adjektiv:

Worttrennung:
sit·ten·wid·rig, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈzɪtn̩ˌviːdʁɪç], [ˈzɪtn̩ˌviːdʁɪk]
Bedeutungen:
[1] gegen die guten Sitten verstoßend
[2] ein Vorgang oder eine Handlung, die gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt (BGH 10, 232; 69 297). Das Vorliegen von Sittenwidrigkeit muss ausgelegt werden auf Basis der Grundrechte
Gegenwörter:
[1] sittengemäß
Beispiele:
[1] Stundenlöhne von unter 3 Euro werden in Deutschland als sittenwidrig betrachtet.
[2] In der Öffentlichkeit eine nackte Brust zu zeigen, ist sittenwidrig.
Übersetzungen:


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