stipulieren
Verb:

Worttrennung:
sti·pu·lie·ren, Präteritum: sti·pu·lier·te, Partizip II: sti·pu·liert
Aussprache:
IPA [ʃtipuˈliːʁən], auch: [stipuˈliːʁən]
Bedeutungen:
[1] transitiv, Römisches Recht: einen Sachverhalt zwischen mehreren Personen mündlich und vertragswirksam festlegen
[2] transitiv, allgemein: festlegen, festsetzen
Herkunft:
aus dem Lateinischen stipulari „sich etwas fest zusagen lassen“
Beispiele:
[1] Dies ist wohl eine sehr stipulierte Annahme.
[2] „Man stipulierte, daß, um ja und nein zu antworten, das Glas nicht erst die Buchstaben sollte anlaufen müssen, sondern sich mit ein- und zweimaligem Aufschlagen begnügen möge.“
Übersetzungen:


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