strafbar
Adjektiv:

Worttrennung:
straf·bar, Komparativ: straf·ba·rer, Superlativ: am straf·bars·ten
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfbaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Recht: vom Gesetz unter Strafe gestellt
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs strafen mit dem Suffix (Derivatem) -bar
Synonyme:
[1] illegal, rechtswidrig, verboten
Gegenwörter:
[1] straffrei, erlaubt, legal
Beispiele:
[1] „Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. – In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.“
[1] Eine Ärztin wurde vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche anbietet - laut Paragraf 219a hat sie sich damit strafbar gemacht.
[1] „Die Korruptionsjäger haben umfangreich geprüft, ob Straches öffentlich einsehbare Aussagen auf Ibiza strafbar waren.“
Übersetzungen:


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