strafrechtlich
Adjektiv:

Worttrennung:
straf·recht·lich, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfˌʁɛçtlɪç]
Bedeutungen:
[1] das Strafrecht betreffend
Herkunft:
Ableitung zu Strafrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
Gegenwörter:
[1] zivilrechtlich
Beispiele:
[1] Strafrechtlich kann man ihm nichts anhaben.
Übersetzungen:


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