subaltern
Adjektiv:

Worttrennung:
sub·al·tern, Komparativ: sub·al·ter·ner, Superlativ: am sub·al·terns·ten
Aussprache:
IPA [zʊpʔalˈtɛʁn]
Bedeutungen:
[1] mit beschränkten Entscheidungsbefugnissen versehen
[2] geistig abhängig oder auch unselbstständig
Herkunft:
Lehnwort aus dem Spätlateinischen vom Adjektiv subalternus, zusammengesetzt aus subunter“ und alternusabwechselnd, gegenseitig
Synonyme:
[1] untergeordnet
[2] unterwürfig
Gegenwörter:
[2] autonom
Beispiele:
[1] Mit subalternen Beamten zu verhandeln, nützt hier gar nichts.
[1] „Nach subalterner Tätigkeit beim Hofkriegsrat gelangte er 1832-1841 an das Hofkammerarchiv (Archiv des Finanzministeriums), dessen Direktor Franz Grillparzer (seit 1832) Karajans wissenschaftliche Interessen erkannte und förderte.“
[2] DDR-Systemkritiker Rudolf Bahro glaubt, daß subalternes Verhalten in der DDR weniger mit Preußen als mit dem System zusammenhänge und daß die Überwindung der Subalternität nur durch Aufhebung der alten vertikalen Arbeitsteilung möglich sei.
Übersetzungen:


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