subjektives Recht
Substantiv, n, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
sub·jek·ti·ves Recht, Plural: sub·jek·ti·ve Rech·te
Aussprache:
IPA [ˈzʊpjɛktiːvəs ˈʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] allgemeine Rechtslehre: Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des objektiven Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser von einem anderen im eigenen Interesse ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen kann
Synonyme:
[1] Recht[2]
Beispiele:
[1] Subjektive Rechte können sich aus dem Privatrecht und aus dem öffentlichen Recht ergeben.



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