subsidiär
Adjektiv:

Worttrennung:
sub·si·di·är, Komparativ: sub·si·di·ä·rer, Superlativ: am sub·si·di·ärs·ten
Aussprache:
IPA [zʊpziˈdi̯ɛːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] fachsprachlich, bildungssprachlich: Hilfe leistend
[2] fachsprachlich (besonders Recht), bildungssprachlich: als Behelf dienend
Herkunft:
aus dem französischen subsidiaire, welches sich wiederum aus dem lateinischen subsidiarius „helfend, als Hilfe, als Aushilfe dienend“ entwickelt hat [Quellen fehlen]
Wilhelm Emanuel von Ketteler (1811–1877) benutzte den Begriff erstmals im 19. Jahrhundert für das subsidiäre Recht des Staates, das ein vormundschaftliches Recht beschreibt, das der Staat ausüben soll, wenn Eltern ihre Erziehungspflichten schwer verletzen.
Synonyme:
[1] helfend, unterstützend
[2] behelfsmäßig
Gegenwörter:
[1] fokal
Beispiele:
[1] Der Staat agiert subsidiär, einzelne Entscheidungen liegen in der Hand der untergeordneten Stellen.
[1] Für den Lebensbedarf des Kindes stehen subsidiäre Sozialleistungen zur Verfügung.
[1] Von der Ricardoschen Bestimmung der Lohnhöhe durch einen zwar nicht physiologischen, aber traditionell gegebenen Unterhaltsbedarf ist nicht viel mehr übriggeblieben als eine subsidiäre Untergrenze.
[2] „Eine Gegenüberstellung von PKG 1946 Nr. 8 und PKG 1952 Nr. 6 hinterläßt auch deshalb einen geteilten Eindruck, weil es einerseits nicht möglich war, mit der Königin der Beweismittel, der Urkunde, etwas nachträglich in den Prozeß einzuführen, andrerseits aber mit dem fragwürdigen subsidiärsten Beweismittel der richterlichen Befragung.“
[2] Es ist also festzuhalten, daß das römische Recht an den Gerichten Deutschlands ein subsidiäres Recht ist; wenn nämlich einmal deutsches Gewohnheitsrecht oder Reichsgesetze fehlen, hat man sich an das Justianianische Recht zu halten.
Übersetzungen:


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