unbeschadet
Präposition: Worttrennung:
un·be·scha·det
Aussprache:
IPA [ˈʊnbəˌʃaːdət], [ʊnbəˈʃaːdət]
Bedeutungen:
[1] mit Genitiv: ohne Schaden für
Herkunft:
im 17. Jahrhundert aus dem Adjektiv gebildet
Beispiele:
[1] Der Gouverneur wird unbeschadet der folgenden Vorschrift für zehn Jahre in das Amt eingesetzt. Jederzeit kann ein neuer Gouverneur in das Amt eingesetzt werden. (Das heißt, die erste Vorschrift bleibt in ihrer Wirkung nur insoweit bestimmend, wie aus der folgenden nichts anderes folgt.)
[1] Unbeschadet seiner Verdienste unterliefen ihm schwere Fehler. (Das heißt, seine Fehler tun seinen Verdiensten keinen Abbruch.)
Übersetzungen: Adjektiv, Adverb:

Worttrennung:
un·be·scha·det, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈʊnbəˌʃaːdət], [ʊnbəˈʃaːdət]
Bedeutungen:
[1] meist prädikativ oder adverbiell: ohne Schaden zu nehmen
Herkunft:
Ableitung zum Partizip II des veralteten Verbs beschaden (beschädigen) mit dem verneinenden Präfix un-
Synonyme:
[1] unversehrt
Beispiele:
[1] „Ja, ihr legendärer Ruf hatte sogar Zeiten unbeschadet überlebt, als die Schweine anscheinend ohne Lebern aufwuchsen, denn besonders diese beliebten Innereien waren damals so rar, dass sie nur als Bückware gehandelt wurden.“
[1] Die Kinder sind unbeschadet wieder nach Hause gekommen.



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