unbescholten
Adjektiv:

Worttrennung:
un·be·schol·ten, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈʊnbəˌʃɔltn̩]
Bedeutungen:
[1] aufgrund eines untadligen Verhaltens mit gutem Ruf, frei von öffentlichem Tadel
Herkunft:
Ableitung von bescholten (dem Partizip vom wohl veralteten Verb beschelten) mit dem Präfix un-
Synonyme:
[1] integer
Beispiele:
[1] Ihr Sohn ist ein unbescholtener junger Mann.
[1] Sie führte ein unbescholtenes Leben.
Übersetzungen:


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