unbeteiligt
Adjektiv:

Worttrennung:
un·be·tei·ligt, Komparativ: un·be·tei·lig·ter, Superlativ: am un·be·tei·ligts·ten
Aussprache:
IPA [ˈʊnbəˌtaɪ̯lɪçt]
Bedeutungen:
[1] bei einer bestimmten Handlung nicht aktiv dabei
[2] im Gegensatz zu anderen keine Aufmerksamkeit zeigend; desinteressiert, teilnahmslos
Herkunft:
Ableitung von beteiligt mit dem Präfix un-
Synonyme:
[1] nicht involviert
[2] desinteressiert, teilnahmslos
Gegenwörter:
[1] beteiligt
Beispiele:
[1] Der unbeteiligte Zeuge wurde verhört. (Adjektiv)
[1] Von diesem Eindruck kann sich auch der unbeteiligtste Beobachter nicht freimachen. (Internetbeleg) (Adjektiv)
[2] Horst stand völlig unbeteiligt herum. Dabei hätte er sich auch mit eigenen Ideen einbringen können. (Adverb)
Übersetzungen:


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