unterhandeln
Verb:

Flexion

Worttrennung:
un·ter·han·deln, Präteritum: un·ter·han·del·te, Partizip II: un·ter·han·delt
Aussprache:
IPA [ˌʊntɐˈhandl̩n]
Bedeutungen:
[1] im Rahmen einer Verhandlung (zum Beispiel zwischen Staaten oder Interessensgruppen) eine gemeinsame Lösung suchen und formulieren
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb handeln mit dem Derivatem unter-
Beispiele:
[1] „England dagegen wollte die Vermittelung der Russen nicht, sondern verlangte, selbst mit Amerika zu unterhandeln.“
[1] „Er versprach feierlich, daß, wenn einst die neue französische Regierung sich zu begründen und eine regelmäßige Form anzunehmen scheine, man die erste Gelegenheit ergreifen werde, zu unterhandeln.“ (1838)



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