unterordnen
Verb:

Worttrennung:
un·ter·ord·nen, Präteritum: ord·ne·te un·ter, Partizip II: un·ter·ge·ord·net
Aussprache:
IPA [ˈʊntɐˌʔɔʁdnən]
Bedeutungen:
[1] reflexiv, über Menschen: sich (freiwillig) in eine Situation finden, in der jemand anderes übergeordnet ist
[2] wertfrei: in ein System einsortieren
[3] etwas nur eine weniger wichtige Position einräumen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb ordnen mit dem Derivatem unter-
Gegenwörter:
[1, 3] überordnen
Beispiele:
[1] Sie ist eine brillante Strategin, aber sie kann sich nicht unterordnen.
[2] Wo soll ich denn diesen Druck unterordnen, bei den Aquarellen?
[2] Die Schiedstelle ist dem Verbraucheramt untergeordnet.
[3] Dieser wichtigen Frage müssen wir alles andere unterordnen.
[3] Sie ordnete die eigene Karriere dem Leben als Mutter unter.
Übersetzungen:


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