Unterschrift
Substantiv, f:

Worttrennung:
Un·ter·schrift, Plural: Un·ter·schrif·ten
Aussprache:
IPA [ˈʊntɐˌʃʁɪft]
Bedeutungen:
[1] meist eigenhändig geschriebener Namenszug, der als Bestätigung unter ein Dokument gesetzt wird
Herkunft:
Wortbildung (Ableitung) aus unterschreiben[Quellen fehlen]
Synonyme:
[1] Signatur, Unterzeichnung
Gegenwörter:
[1] Paraphe
Beispiele:
[1] Mit seiner Unterschrift bestätigte er den Kreditvertrag.
[1] „Die Unterschrift ist etwas krakelig.“
[1] „Die Bauern sind beinahe alle Analphabeten, das sind aber auch viele der großen Fürsten, die sich metallene Petschaften mit ihrer Unterschrift gravieren lassen, sodass sie Dokumente nicht unterzeichnen müssen, sondern nur zu stempeln brauchen und damit verhehlen können, dass sie unfähig sind, ihren eigenen erlauchten Namen zu schreiben.“
[1] „Die eigenhändige Unterschrift unter einem Text wahrt nach deutschem Zivilrecht sowohl die in § 126 Abs. 1 BGB gesetzlich vorgeschriebene Schriftform als auch die freiwillige – also ohne gesetzliche Notwendigkeit verwendete – Schriftform sowie den Urkundencharakter von privaten Urkunden gemäß § 440 ZPO.“
Übersetzungen:


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