untervermieten
Verb:

Worttrennung:
un·ter·ver·mie·ten, Präteritum: ver·mie·te·te un·ter, Partizip II: un·ter·ver·mie·tet
Aussprache:
IPA [ˈʊntɐfɛɐ̯ˌmiːtən]
Bedeutungen:
[1] transitiv, als Hauptmieter/Hauptmieterin: Teile eines Mietobjektes an andere Personen vermieten
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Verbs vermieten mit dem Präfix unter-
Synonyme:
[1] abvermieten, weitervermieten; in/zur Untermiete geben
Beispiele:
[1] Weil Menschen wie Demir auf dem freien Wohnungsmarkt so gut wie keine Chance haben, springen überall im Land gemeinnützige Vereine als eine Art Puffer ein: Nicht die Bewohner schließen den Mietvertrag mit dem Eigentümer, sondern die Vereine, die die Wohnung dann untervermieten.
[1] Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten.
[1] Das Paar wollte die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise untervermieten und danach wieder übernehmen.
[1] Nur wenn die Vermieterin/der Vermieter der gänzlichen Untervermietung zugestimmt hat oder diese im Mietvertrag gestattet ist, darf auch eine Wohnung, die teilweise oder voll dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt, zur Gänze untervermietet werden.
Übersetzungen:


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