unveräußerlich
Adjektiv:

Worttrennung:
un·ver·äu·ßer·lich, Komparativ: un·ver·äu·ßer·li·cher, Superlativ: un·ver·äu·ßer·lichs·ten
Aussprache:
IPA [ʊnfɛɐ̯ˈʔɔɪ̯sɐlɪç], auch: [ˈʊnfɛɐ̯ˌʔɔɪ̯sɐlɪç]
Bedeutungen:
  • gehoben:
[1] so, dass es nicht beseitigt/aberkannt werden darf/kann
[2] seltener: nicht zum Verkauf stehend
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Adjektivs veräußerlich mit dem Derivatem (Präfix) un-
Synonyme:
[2] unverkäuflich
Gegenwörter:
[1, 2] veräußerlich
Beispiele:
[1] „Europa steht für ein Modell, in dem Staaten und Völker sprachliche, kulturelle, ökonomische und geographische Grenzen überwinden; in dem sie ihre Wirtschaft und ihre Politik so vereinen, dass sie sich gegenseitig stärken und die Kraft, die sie dadurch erwerben, nutzen, um dem einzelnen Menschen seine unveräußerlichen Grundrechte zu garantieren.“
[2] Tut mir leid, aber dieser Oldtimer ist unveräußerlich, er ist nämlich ein Erbstück, an dem ich hänge.



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