urkunden
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ur·kun·den, Präteritum: ur·kun·de·te, Partizip II: ge·ur·kun·det
Aussprache:
IPA [ˈuːɐ̯ˌkʊndn̩]
Bedeutungen:
[1] fachsprachlich, historisch: Schriftstücke (Urkunden) ausstellen
[2] fachsprachlich: urkundlich erscheinen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Substantivs Urkunde durch Konversion
Beispiele:
[1] „Im Jahre 1382 urkundeten zwei Ratsleute mit Zustimmung der ›kerspelslude‹ von St. Martini in einer Grundstücksangelegenheit innerhalb dieses Kirchspiels (Archiv H. Assen, Urk. vom 14. 11. 1382, mit dem Siegel des Kirchspiels).“
[1] „Die verheirateten Sieglerinnen urkundeten für gewöhnlich mit ihren Ehemännern, die in der Regel selbst dann an erster Stelle genannt werden, wenn die Urkunden ausdrücklich Rechte der Frau an dem verfügten Gut erwähnen.“
[2] „Der einzige bekannte Vertreter des Namens urkundet im ersten Drittel des 13. Jh.s.“



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