urteilen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ur·tei·len, Präteritum: ur·teil·te, Partizip II: ge·ur·teilt
Aussprache:
IPA [ˈuːɐ̯ˌtaɪ̯lən], [ˈʊʁˌtaɪ̯lən]
Bedeutungen:
[1] Jurisdiktion: zu einem Urteil kommen, ein Urteil fassen und verkünden
[2] allgemein: zu einer Meinung kommen, eine Meinung fassen und verkünden
[3] Philosophie: mittels der Logik zu einem Schluss gelangen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) vom Substantiv Urteil durch Konversion
Gegenwörter:
[1] vertagen
Beispiele:
[1] Deutsche Familiengerichte urteilten viele Jahre auf der Grundlage dieser Entscheidung.
[2] Je weniger man weiß, um so schneller urteilt man.
[2] Dem Wetterbericht nach zu urteilen wird es Morgen schön.
[3] „Kant urteilt, dass p, Smart urteilt, dass nicht-p, und weder Kant noch Smart machen einen Fehler, denn p ist wahr im Bewertungsumstand für Kants Urteil und nicht-p ist wahr im Bewertungsumstand für Smarts Urteil.“
Übersetzungen:


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