verausgaben
Verb:

Worttrennung:
ver·aus·ga·ben, Präteritum: ver·aus·gab·te, Partizip II: ver·aus·gabt
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈʔaʊ̯sɡaːbn̩]
Bedeutungen:
[1] besonders Aktendeutsch: Geld im Tausch gegen Waren oder Leistungen weggeben (also nicht zur Erfüllung vorher bestehender Verpflichtungen)
[2] reflexiv: sich bis an die Grenze der Kräfte anstrengen
[3] reflexiv: sein Geld vollständig ausgeben
[4] Buchführung, fachsprachlich: als Ausgabe buchen
Beispiele:
[1] Von dem, was dafür im Haushaltsplan steht, ist gut die Hälfte schon verausgabt.
[2] Beim Stubbenroden gestern hat er sich völlig verausgabt.
[3] Durch den Kauf der Ferienwohnung hatten sie sich total verausgabt.
[3] Beim Einkaufen gestern hat sie sich völlig verausgabt.
[4] Eine Buchungsanweisung legt fest, unter welcher Haushaltsstelle dieser Betrag zu verausgaben ist.
[4] „Also als Prinzip: erst im Kassabuch buchen, dann vereinnahmen bzw. verausgaben.
[4] „Die Zollkassen verausgaben die ihnen zur Last geschriebenen Postscheckgebühren als Auftragszahlungen.“
[4] „Dementsprechend ist gleichzeitig der Betrag bei der Betriebsrechnung entweder zu vereinnahmen oder durch Einnahmeabsetzung zu verausgaben, nachdem die Buchungen auch im Roheinnahmenachweis durchgeführt sind.“
[4] „Die Erträge würden bei Kapitel XVII zu vereinnahmen und bei demjenigen Rechnungstitel, dem die Boden- und Bauzinsen zugeflossen sind, zu verausgaben sein.“
[4] „Findet die Erwerbung (Veräußerung) einer Sache für Geld statt, und wird die Zahlung gleich geleistet, so ist der ausgelegte (empfangene) Geldbetrag auf Kosten für Erwerbung u. s. w. zu verausgaben (als Erlös u. s. w. zu vereinnahmen).“
Übersetzungen:


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