verbürgen
Verb:

Worttrennung:
ver·bür·gen, Präteritum: ver·bürg·te, Partizip II: ver·bürgt
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈbʏʁɡn̩]
Bedeutungen:
  • reflexiv:
[1] bereit sein, für die Glaubwürdigkeit einer Person einzustehen
[2] bereit sein, für die Richtigkeit einer Sache einzustehen
[3] bereit sein, für das Eintreten eines Ereignisses einzustehen und bei nicht erfolgtem Eintreten des Ereignisses für die Folgen zu haften
Herkunft:
Ableitung (Derivation) vom Verb bürgen mit dem Präfix (Derivatem) ver-
Synonyme:
[1–3] einstehen, bürgen, beteuern
Beispiele:
[1] Ich verbürge mich für ihre Glaubwürdigkeit.
[2] Er hat sich dafür verbürgt, dass diese Münze aus Silber ist.
[3] Ich verbürge mich dafür, dass das Geld pünktlich auf seinem Konto sein wird.
Übersetzungen:


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