verbieten
Verb:

Worttrennung:
ver·bie·ten, Präteritum: ver·bot, Partizip II: ver·bo·ten
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈbiːtn̩]
Bedeutungen:
[1] Unterlassung fordern
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Verbs bieten mit dem Präfix ver-
Beispiele:
[1] Sie verbietet mir zu sprechen.
[1] „Ferner verbot Trajan die Beachtung anonymer Denunziationen und schließlich endete das Reskript mit einem Bekenntnis, […]: Ein allzu inquisitorisches Verhalten seitens des Staates werde dem Geist der Epoche nicht gerecht.“
[1] „Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands im Jahr 2011 verboten die Behörden weiterhin Demonstrationen in Algier und beriefen sich dabei auf ein Dekret aus dem Jahr 2001.“
[1] „Am 7. Februar beschloss das taiwanische Aussenministerium, die Einreise für alle Personen, die in den zurückliegenden 14 Tagen in China waren, zu verbieten.
Übersetzungen:


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