verbriefen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ver·brie·fen, Präteritum: ver·brief·te, Partizip II: ver·brieft
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈbʁiːfn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv, veraltend: mit einem Schriftstück oder feierlicher Urkunde garantieren
Herkunft:
Etymologie: Erbwort von mittelhochdeutsch verbrieven
Wortbildung: Derivation (Ableitung) des Substantivs Brief durch Konversion mit dem Präfix ver-
Beispiele:
[1] Zunächst hatten die Kreditinstitute damit begonnen, ihre internationalen Ausleihungen zunehmend zu verbriefen, also durch Anleihen zu ersetzen.
[1] Die Investmentbanken verbriefen, bündeln und verkaufen Kredite an Kunden, die selber nicht in der Lage sind, Kredite so wie Banken überprüfen zu können, und die nur nach ihren Investmentkriterien und Renditevorstellungen handeln.
[1] Am spekulativsten sind wohl die so genannten Puts. Solche Optionsscheine verbriefen das Recht, Aktien zu einem bestimmten Termin und zu einem festen Preis zu verkaufen.
[1] »Wie kann der Pfalzgraf bei Rhein verbriefen und verschenken, was ihm nicht gehört?«
[1] Grundherren, Notare, Kommissare, die die Verzeichnisse der Pachtgüter und Zinsleute geführt, alle sollen sie binnen drei Monaten all diese Urkunden, all diese Patente, die die Gewalt einer Klasse über eine andere verbriefen, in die Kanzlei ihrer Gemeindeverwaltung einliefern.
Übersetzungen:


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