vereidigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ver·ei·di·gen, Präteritum: ver·ei·dig·te, Partizip II: ver·ei·digt
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈʔaɪ̯dɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] jemanden etwas schwören lassen (einen Eid abgeben lassen), meist, sich an bestimmte Regeln zu halten, wie sie zum Beispiel für einen Beamten oder Zeugen gelten
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Substantiv Eid mit dem Derivatem ver-
Beispiele:
[1] Die Bundeskanzlerin und ihre Minister sind nun vereidigt.
[1] Zeugen werden in der Regel erst in der Hauptverhandlung vereidigt.
[1] „Millionen von Immigranten, die nach der Reform des Einwanderungsrechts von 1965 aus allen Erdteilen in die USA kamen, mussten den Verfassungstext als Voraussetzung für ihre Einbürgerung studieren und wurden weiterhin, nun häufig in Massenzeremonien, auf die Verfassung vereidigt.
[1] „Dennoch wiederholte der Kaiser seine Mahnungen, als er am folgenden Tag in Potsdam weitere Rekruten vereidigte.



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