verfügen
Verb:

Worttrennung:
ver·fü·gen, Präteritum: ver·füg·te, Partizip II: ver·fügt
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈfyːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] als Person/Stelle mit Befugnis/Befehlsgewalt anordnen, dass etwas Genanntes geschehen soll
[2] über ein Guthaben, einen Geldbetrag: Buchgeld wegschicken, Geld ausgeben
[3] über etwas oder jemanden: Macht/Verfügungsgewalt darüber haben
[4] reflexiv: sich wohin begeben
Herkunft:
mittelhochdeutsch verfüegen „passen, einrichten
Beispiele:
[1] Das Amt verfügte, dass alle baulichen Veränderungen rückgängig gemacht werden sollen.
[1] Die Regierung verfügt eine dreitägige Staatstrauer.
[2] Wenn Sie über Ihr Giro-Guthaben verfügt haben, ist es danach futsch.
[3] Donald verfügt über Mengen von Gold, Bargeld und Tagesgeld.
[3] Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann nur beschränkt über diese verfügen; Besitzer ist nämlich der Mieter.
[3] „Der Jüngling wird sich des Charmes bewußt, über den er verfügt und den er bald taktisch einzusetzen versteht, wo immer es ihm genehm scheint.“
[3] Der arme Kerl verfügte nicht einmal über ein eigenes Fahrzeug.
[3] „Das Online-Branchenverzeichnis der Gelben Seiten verfügt über 5,2 Millionen individuelle Nutzer im Monat, […]“, hat aber keine Macht über einen von ihnen.
[3] „Die Landreiter wurden vielfach den kurfürstlichen Trabanten entnommen, sie mußten über eine gewisse Schulbildung verfügen und auch des Schreibens kundig sein.“
[4] Ich verfügte mich nach dem Streit in mein eigenes Büro.
Übersetzungen:


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